Mietpreisbremse tritt in Kraft

Veröffentlicht am 01.10.2015 in Landespolitik
 

Ab dem 1. November 2015 gilt in Singen und Rielasingen-Worblingen die Mietpreisbremse, berichtet der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz (SPD). Dies habe jetzt die Landesregierung in Stuttgart beschlossen. In beiden Gemeinden werde dadurch der unverhältnismäßige Preisanstieg nach einem Mieterwechsel begrenzt. Die Miete, die von Wohnungsnachfolgern verlangt werde, darf künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

„Wenn Wohnungen knapp werden, steigen die Preise. Auch in Singen und Umgebung sind viele Mieten für Normalverdiener nicht mehr bezahlbar,“ begrüßt Storz die Entscheidung der Landesregierung. Die Mietpreisbremse sei kein Mietenstopp, sondern dämme extrem steigende Preise auf ein wirtschaftlich vertretbares Niveau ein.

Das Instrument der Mietpreisbremse wurde im Mai 2015 vom Bund ins Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt. Zulässig ist das Instrument in Städten und Gemeinden, in denen die Wohnraumversorgung der Bevölkerung gefährdet ist. „Dies ist leider in unserer Region so,“ weiß der Abgeordnete auch aus vielen Gesprächen, gerade mit wohnungssuchenden Familien. Den Ländern wurde dabei die Aufgabe zugewiesen, diese Gebiete durch Rechtsverordnung zu bestimmten. Von dieser Möglichkeit habe die Landesregierung nun Gebrauch gemacht, nachdem sie zuvor die betroffenen Gemeinden angehört hatte.

Die Mietpreisbremse sei nur ein Teil eines umfassenden wohnungspolitischen Maßnahmenpakets des Landes zugunsten von mehr und vor allem auch von mehr bezahlbarem Wohnraum, berichtet Storz. So habe die Landesregierung nicht nur die Mittel für den Bau von Flüchtlingswohnungen, sondern auch für den sozialen Wohnungsbau deutlich erhöht. Auch die Eigentumsförderung komme nicht zu kurz, sie werde über die landeseigene L-Bank umsetzt.

Bereits seit dem 1. Juli gilt in Singen und Rielasingen-Worblingen bei Mieterhöhungen eine reduzierte Kappungsgrenze. Sie sorgt dafür, dass die Mieten im bestehenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent steigen dürfen. Auch dieses Instrument schütze Mieter vor starken Preissprüngen, so Storz.

Homepage Hans-Peter Storz, SPD-Landtagsabgeordneter für Singen, Hegau, Stockach

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